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Frist
Ab wann ist das GARAN-Label Pflicht?
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 wurde am 2. Oktober 2025 veröffentlicht und ist nach ihrem Wortlaut ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Ab diesem Datum ist es nicht mehr konform, eine einschlägige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne das GARAN-Label zu bewerben. Maßgeblich ist der amtliche Text.
Was am 27. September 2026 gilt
Ab dem Anwendungsdatum müssen Anbieter, die eine einschlägige Haltbarkeitsgarantie bewerben, das harmonisierte GARAN-Label bei dieser Bewerbung zeigen, online wie im stationären Handel.
Warum sich früh vorbereiten
Ein ganzes Sortiment zu kennzeichnen braucht Vorlauf, gerade bei vielen Produkten und mehreren Sprachen. Ein paar Schritte jetzt ersparen Hektik in letzter Minute:
- Prüfen, welche Produkte eine Garantie von mehr als zwei Jahren tragen.
- Die genaue garantierte Dauer je Produkt festlegen.
- Die Labels erzeugen (einzeln, per CSV-Stapel oder über die API).
- Den erforderlichen klickbaren Link neben jedes online gezeigte Label setzen.
Gilt das in jedem EU-Land
Ja. Die Verordnung ist EU-weit harmonisiert und das Label selbst ist sprachneutral, sodass dasselbe Label in jedem Mitgliedstaat gültig ist.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Veröffentlicht
- 2. Oktober 2025
- Anzuwenden ab
- 27. September 2026
- Geltungsbereich
- EU-weit, harmonisiert
- Amtliche Quelle
- EUR-Lex (maßgeblicher Text)
Häufige Fragen
Wie lautet die genaue GARAN-Frist?
Der 27. September 2026, nach dem Wortlaut der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Die Verordnung nennt ein Anwendungsdatum vom 27. September 2026. Ziehen Sie den amtlichen Text und bei Bedarf eine Rechtsberatung für Ihren konkreten Fall heran.
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