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GARAN Generator

Die Verordnung

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960

Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 legt das harmonisierte Label (GARAN) und den begleitenden Hinweis zur gewerblichen Haltbarkeitsgarantie fest. Sie wurde am 2. Oktober 2025 veröffentlicht und ist ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Die Anhänge I und II geben das Design vor; nur Dauer, Marke und Modell dürfen sich ändern.

Was die Verordnung vereinheitlicht

Die Verordnung harmonisiert das Label-Design, seine Symbole, den gesetzlichen Gewährleistungshinweis, das feste QR-Ziel und den begleitenden Hinweis. So werden dieselben Elemente EU-weit verwendet, statt sie je Land oder Anbieter neu zu erfinden.

Die Anhänge und das Label

Die Anhänge I und II liefern die Label-Vorlagen in drei Varianten. Die vorgeschriebene Schrift ist Inter, und das Label ist sprachneutral, weshalb ein Label jedem Mitgliedstaat dienen kann.

Wo Sie den amtlichen Text lesen

Die maßgebliche Fassung ist auf EUR-Lex veröffentlicht, der amtlichen Rechtsdatenbank der EU. Die Zusammenfassung auf dieser Seite dient der Orientierung und ist keine Rechtsberatung.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Art
Durchführungsverordnung
Nummer
EU 2025/1960
Veröffentlicht
2. Oktober 2025
Anzuwenden ab
27. September 2026

Häufige Fragen

Wo kann ich die amtliche Verordnung lesen?

Auf EUR-Lex, der amtlichen Rechtsdatenbank der EU. Der veröffentlichte Text ist maßgeblich.

Was ist der Unterschied zwischen Label und Hinweis?

Das Label ist die GARAN-Kennzeichnung am Produkt oder Angebot; der Hinweis ist der begleitende harmonisierte Informationstext. Siehe den Ratgeber zu gewerblicher Garantie und Gewährleistung.

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