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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 von der Kommission angenommen
Die Kommission hat die Verordnung am 25. September 2025 angenommen. Sie legt das harmonisierte GARAN-Label für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie fest und ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar.
Was die Verordnung regelt
Die Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 am 25. September 2025 angenommen. Sie führt das einheitliche GARAN-Label für die gewerbliche Garantie der Haltbarkeit ein. Sie legt Aufbau, Symbole, den rechtlichen Hinweis und den standardisierten QR-Code verbindlich fest. Nur drei Felder sind variabel: Dauer, Marke und Modellkennung.
Warum das für Händler relevant ist
Als unmittelbar anwendbare EU-Verordnung gilt sie ohne nationale Umsetzung in allen Mitgliedstaaten. Wer eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewährt, muss das Label spezifikationskonform darstellen.